Nein, die Quelle der Signer ID bei geparsten Einwilligungsinhalten ist der QR-Code. Der QR-Code bleibt bei nachträglicher Eintragung der Signer ID im Eingabefeld der Einwilligung unverändert.
Um die Inhalte des QR-Code zu beeinflussen, muss die Signer ID bereits beim Generieren der Vorlage bekannt gemacht werden (vorausgefüllte Vorlage).